Infos zur Maskenpflicht

27.04.2020

Ab heute gilt die Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV in NRW. Erlaubt sind Atemschutzmasken, Mund-Nasen-Bedeckungen, Schals und Tücher. Selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Schals können bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine gereinigt werden. Alternativ können sie auch bei sehr hohen Temperaturen gebügelt werden.

Vor dem Aufsetzen sollte man seine Hände gründlich waschen, damit die Maske sauber bleibt. Auch nach dem Absetzen ist Händewaschen wichtig, denn auf der Außenseite des Gesichtsschutzes könnten sich Erreger tummeln. Natürlich sollten auch weiterhin die geltenden Hygieneregeln beachtet werden.

Mehr zur Maskenpflicht unter: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein