Sonderprogramm „Heimat“ mit Änderungen verlängert

18.12.2020

Die NRW-Landesregierung hat das Sonderprogramm „Heimat“ bis Mitte 2021 verlängert. Da die coronabedingten Herausforderungen für unsere Vereine und Verbände weiterhin bestehen, gewährt das Land einen Zuschuss zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, auch für den Zeitraum vom 1. November 2020 – 30. Juni 2021.

Wesentliche Änderungen gegenüber der ersten Laufzeit des Programms:

  • Öffnung der Antragsberechtigung auch für eingetragene Vereine ohne formale Anerkennung der Gemeinnützigkeit, wenn diese in ihrer Satzung die Förderung des Brauchtums einschließlich des Karnevals und/oder der Heimatpflege und Heimatkunde für die Allgemeinheit als Vereinszweck verankert haben.
  • Antragsberechtigung auch für selbstständige Teile eines bestehenden Vereins oder einer bestehenden Körperschaft, die als eigenständige Einheit wirtschaftlich und organisatorisch geführt werden.
  • Antragsberechtigung für „Dachorganisationen“: Selbstständige Vereine, die bisher keinen eigenen Antrag stellen konnten, weil ihre Mitglieder ausschließlich aus Vereinen oder Körperschaften bestehen.
  • Kein grundsätzlicher Ausschluss mehr, wenn die Antragsberechtigung zu anderen Unterstützungsprogrammen besteht. Ausnahme: Sport.

Einzelheiten und weitere Infos gibt es unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat

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