
„Unser Wald ist der wichtigste Klimaschützer. Daher freut es mich sehr, dass das Kabinett des Landes NRW nun ein weiteres, zielgerichtetes Sofortprogramm auf den Weg gebracht hat. 10 Millionen Euro stehen in den kommenden zwei Jahren für den Wiederaufbau unserer Wälder zur Verfügung.“, teilt die heimische Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach mit.
Weiter erklärt sie: „Das wichtigste Ziel für die kommenden Jahre ist ein klimaanpassungsfähiger Mischwald, der Hitze, Stürmen, Dürre oder einem Schädlingsbefall trotzen kann. Das Land NRW möchte den privaten Waldbesitzern unter die Arme greifen denn ihnen fehlen durch das Absterben von Fichtenbeständen in Zukunft Einnahmen.“
Um zielgerichtet unterstützen zu können sind die folgenden fünf Punkte beschlossen worden:
• Unterstützung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind das Rückgrat des Kleinprivatwaldes. Sie werden zur Krisenbewältigung besonders unterstützt. Es ist eine Pauschale von 2,50 Euro pro Hektar/Jahr Mitgliedsfläche für die Geschäftsführung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen vorgesehen. Für Zusammenschlüsse, die in der Geschäftsführung miteinander kooperieren, wird es einen Aufschlag von 1,00 Euro pro Hektar/Jahr und weitere 0,50 Euro pro Hektar/Jahr für Waldgenossenschaften geben.
Es ist ferner beabsichtigt, Anfang 2023 einen Stakeholder-Prozess einzuleiten, um die finanziellen und strukturellen Handlungsbedarfe für forstliche Zusammenschlüsse zu identifizieren und ein maßgeschneidertes Maßnahmenkonzept bis Ende 2023 zu entwickeln. Die kulturhistorische Bedeutung der Waldgenossenschaften wird dabei besonders berücksichtigt.
• Erhöhung der Wegebauförderung von 70 auf 90 Prozent
Ein gut ausgebautes Wegenetz dient nicht nur der Waldbewirtschaftung, sondern auch den Menschen, die im Wald Erholung suchen. Daneben ist es notwendig für Feuerwehr und Rettungskräfte, um Waldbrände zu bekämpfen und Menschen zu bergen. Die Kosten für die erforderlichen Grundinstandsetzungen überfordern viele Forstbetriebe in den durch die Waldschäden besonders betroffenen Gebieten. Der Fördersatz wird deshalb in Gebieten, deren Ertragssituation sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat, von 70 Prozent auf 90 Prozent angehoben. In Betrieben mit mehr als 1.000 Hektar soll der Fördersatz von 42 auf 54 Prozent angehoben werden.
• Pauschale für Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen
Der Umbau der Wälder ist eine Zukunftsaufgabe. Er erfordert eine besonders aufwendige und forstfachlich fundierte Vorbereitung, Leitung und Koordinierung der geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen gemäß der Förderrichtlinie „Extremwetterfolgen“. Diese besonderen Mehraufwendungen werden mit einer einmaligen Aufwandspauschale von 400 Euro pro Hektar bezuschusst.
Um eine Doppelförderung bei der direkten Förderung auszuschließen, wird der Zuschuss bei Antragstellern in der direkten Förderung pauschal um 50 Prozent gekürzt.
• Beratungsoffensive durch Intensivierung von Rat und Anleitung im nicht organisierten Waldbesitz
Mehr als die Hälfte der Kleinprivatwaldbesitzerinnen und -waldbesitzer ist nicht in forstlichen Zusammenschlüssen organisiert. Aber auch sie sind von den Waldschäden betroffen und auf forstfachliche Hilfe angewiesen. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird aktiv auf die von Schäden betroffenen und nicht in Zusammenschlüssen organisierten Waldbesitzenden zugehen und sie beraten, zum Beispiel welche Unterstützungsangebote das Land bietet.
• Abbau von Hemmnissen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Wald
Auf den von den Waldschäden betroffenen Waldflächen können in den nächsten Jahrzehnten keine Holzerlöse erzielt werden. Dies gefährdet die wirtschaftliche Zukunft der Forstbetriebe. Einnahmen durch die Nutzung der Flächen von Windenergieanlagen können daher eine wichtige Einkommensquelle für die von der Kalamität betroffenen Waldbesitzenden darstellen.
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