Land NRW übernimmt Anliegerbeiträge

14.01.2026

Das Land erstattet für Bad Laasphe, Erndtebrück und Netphen knapp 2,3 Mio. Euro

Seit 2022 gilt für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer eine klare Entlastung: Straßenausbaubeiträge werden nicht mehr erhoben. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die früheren Anliegerbeiträge vollständig und erstattet sie den Kommunen. Landesweit wurden auf diese Weise bereits mehr als 213 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen ausgezahlt, die seit 2018 auf den Weg gebracht wurden.

Ich weiß aus vielen Gesprächen, wie groß die Sorge bei den Menschen früher war, wenn eine Straßensanierung angekündigt wurde. Für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bedeuteten die Beiträge finanzielle Belastungen in Höhe von mehreren tausend Euro, in einzelnen Fällen sogar eine existenzielle Bedrohung. Genau deshalb war mir die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge so wichtig. Die Menschen in Siegen-Wittgenstein und in ganz Nordrhein-Westfalen müssen heute keinen Anteil mehr zahlen, wenn die Straße vor ihrer Haustür erneuert wird.

Das Kommunalabgabengesetz war seit 1969 unverändert geblieben. Erst im Jahr 2020 wurde es im Sinne der Grundstückseigentümer reformiert, indem das Land zunächst die Hälfte der Beiträge übernommen hat. Zwei Jahre später folgte der nächste Schritt: Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde vollständig abgeschafft. Seitdem trägt das Land die Kosten zu hundert Prozent, auch rückwirkend für diejenigen, die zuvor noch einen Eigenanteil leisten mussten.

Konkret hat das Land auf Grundlage der bislang gestellten Erstattungsanträge
• der Stadt Bad Laasphe 1.174.469,14 Euro,
• der Gemeinde Erndtebrück 506.116,58 Euro und
• der Stadt Netphen 613.117,69 Euro

erstattet. „Insgesamt übernimmt das Land damit für diese drei Kommunen frühere Ausbaubeiträge in Höhe von knapp 2,3 Millionen Euro . Geld, das früher von den Anliegern hätte aufgebracht werden müssen.

Mit dem Jahr 2024 wurde ein endgültiger Schlusspunkt gesetzt. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist gesetzlich verboten. Stattdessen erhalten die Städte und Gemeinden eine vollständige Erstattung durch das Land, sodass den Kommunen kein finanzieller Nachteil entsteht und die Bürgerinnen und Bürger vollständig entlastet sind. Seitdem sind rund 3.200 Erstattungsanträge mit einem Gesamtvolumen von etwa 254 Millionen Euro bei der Landeskasse eingegangen. Davon wurden bereits 213 Millionen Euro an 225 Städte und Gemeinden ausgezahlt.

Bei der Übernahme der Straßenbaubeiträge handelt es sich um Kommunalstrassensanierungen und nicht um die Ersterschliessungsbeiträge nach Baugesetzbuch.