Betreuungsentschädigung NRW

26.02.2021

Vor allem für Familien mir jüngeren Kinder ist die Corona-Pandemie eine große Herausforderung. Die Zahl der Kinderkrankentage wurde bereits für gesetzlich Versicherte verdoppelt, um Zeiten, in denen Schule oder Kindertagesbetreuung pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind, zu überbrücken.

Die NRW-Landesregierung unterstützt erwerbstätige Eltern jetzt zusätzlich mit der „Betreuungsentschädigung NRW“. Das Programm ist für erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in NRW, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können. In diese Gruppe fallen privat Versicherte (beispielsweise Selbständige und Freiberufler) ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.

Der Antrag kann ab sofort bei der Bezirksregierung gestellt werden (rückwirkend bis zum 05. Januar 2021).

Insgesamt stehen für die Betreuungsentschädigung 9 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit. Der Tagessatz orientiert sich an den Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz und beträgt pauschal 92 Euro.

Unter dem Link https://url.nrw/Betreuungsentschaedigung kann der Antrag ab sofort aufgerufen, ausgefüllt und elektronisch an die zuständige Bezirksregierung geschickt werden.

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