Verbesserungen für den Mittelstand - Entfesselungspakete VII und VIII

16.07.2021

Mit dem siebten und achten Entfesselungspaket werden weitere bürokratische Hürden abgebaut und Unternehmen in ihrer Innovations- und Investitionstätigkeit gestärkt.

Insgesamt gibt es 38 neue Maßnahmen, die vor allem kleinen und mittleren Unternehmen nach der Corona-Krise die Möglichkeit geben, wieder durchzustarten und nachhaltig erfolgreich zu sein.

Unter anderem sind folgende Punkte Teil der neuen Entfesselungspakete:

  • One-in-One-out: Jede neue Belastung für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung soll an anderer Stelle kompensiert werden.
  • Umsetzung von Bundes- und EU-Regeln: Die Landesregierung beabsichtigt Regelungen so eng wie möglich umzusetzen, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Eine solche 1:1-Umsetzung soll zukünftig fest in der Praxis verankert werden.
  • Best Practice: Bei eigenen Gesetzen und Verordnungen will sich NRW an der deutschlandweit einfachsten und unkompliziertesten Lösung orientieren.
  • Mittelstands-Check: Die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes und die entsprechende Verordnung stärken den Mittelstand und seine Interessenvertretungen in Kammern, Verbänden und Organisationen. In Zukunft kann die Clearingstelle Mittelstand neben künftigen auch bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen im Auftrag des Ministeriums Clearingverfahren durchführen.
  • Digitales Gewerbeamt: 35 Verwaltungsleistungen können die Unternehmen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW komplett digital abwickeln. Weitere Dienste folgen. Bis Ende 2022 sollen in dem Portal 350 sog. „Einer-für-Alle“-Dienste bundesweit zur Mitnutzung bereitstehen.
  • Start-ups und Mittelstand: Das Land vereinfacht die Kontaktanbahnung mit dem landesweiten Portal www.startups.nrw.

Weitere Infos gibt es unter: 
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-entfesselungspakete-vii-und-viii

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