Anträge der Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas ab jetzt möglich

16.05.2023

Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger ist gestartet.

Ab dem 16. Mai 2023 können Privathaushalte wegen der in 2022 stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger in Nordrhein-Westfalen Härtefallhilfen beantragen, teilt nun die heimische Landtagsabgeordnete, Anke Fuchs-Dreisbach mit.

In einem ersten Schritt können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag direkt stellen. Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw.

„Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Der Bund stellt für NRW rund 379 Mio. Euro zur Verfügung.“, erklärt Fuchs-Dreisbach. 

Sollte der Privathaushalt im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den von der Bundesregierung festgelegten Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen gehabt haben, können 80 Prozent der über diese Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden.
Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellerinnen und Antragsteller vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

Zur Info (www.heizkostenhilfe.nrw)
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten*:
●    Heizöl:         71 ct/l (inkl. USt.)
●    Flüssiggas:        57 ct/l (inkl. USt.)
●    Holzpellets:        24 ct/kg (inkl. USt.)
●    Holzhackschnitzel:    11 ct/kg (inkl. USt.)
●    Holzbriketts:        28 ct/kg (inkl. USt.)
●    Scheitholz:        85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
●    Kohle/Koks:        36 ct/kg (inkl. USt.)
*Es werden die jeweils im Jahr 2021 relevanten Umsatzsteuersätze angesetzt.