Fördermittel für die Notstromversorgung

29.03.2023

Förderung des Aufbaus von Notstromanlagen in voll- und stationäre Einrichtungen der Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Das Land fördert den Aufbau von Notstromanlagen in voll- und stationäre Einrichtungen der Pflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit rund 39 Mio. Euro aus dem  Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine".
Die Einrichtungen können eine pauschale Projektförderung bei den Landschaftsverbänden ab dem 1. April 2023 beantragen. Antragsformulare werden zur Verfügung gestellt. Die Landschaftsverbände zahlen die Förderbeträge an die Einrichtungen aus. Förderfähig sind ab dem, 1. Januar 2023 begonnene Maßnahmen, die bis 31. Dezember 2023 durchgeführt und abgerechnet werden.