Gemeindefinanzierungsgesetz 2027

Land stärkt finanzielle Spielräume der Kommunen

Nordrhein-Westfalen unterstützt seine Kommunen weiter: Mit dem Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2027 schafft die Landesregierung zusätzliche Möglichkeiten für Städte, Gemeinden und Kreise, ihre vielfältigen Aufgaben vor Ort zu erfüllen und wichtige Projekte umzusetzen.

Das Landeskabinett hat am 14. Juli 2026 den Gesetzentwurf zum GFG 2027 beschlossen. Vorgesehen ist eine Erhöhung des kommunalen Verbundsatzes von 23,0 auf 23,5 Prozent. Dadurch werden die Kommunen künftig stärker an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt.

„Ob neue Kita, sanierte Schule oder eine sichere Straße: Viele Entscheidungen, die das Leben der Menschen unmittelbar betreffen, fallen vor Ort in unseren Städten und Gemeinden“, erklärt die Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach. „Mit der Erhöhung des Verbundsatzes schaffen wir zusätzliche finanzielle Spielräume und geben den Kommunen mehr Möglichkeiten, wichtige Investitionen eigenverantwortlich umzusetzen.“
Für das Jahr 2027 ist über das Gemeindefinanzierungsgesetz eine kommunale Finanzausstattung von rund 17,1 Milliarden Euro vorgesehen. Damit erreicht die Unterstützung der kommunalen Ebene einen neuen Höchststand. Gegenüber dem GFG 2026 steigen die Mittel nochmals um rund 650 Millionen Euro. Die Anhebung des Verbundsatzes bringt den Kommunen dabei rund 360 Millionen Euro zusätzliche Mittel.

„Gerade angesichts steigender Herausforderungen ist eine verlässliche Finanzierung unserer Städte und Gemeinden entscheidend. Die Kommunen brauchen Gestaltungsmöglichkeiten, um ihre Verantwortung vor Ort wahrnehmen und die Zukunft ihrer Regionen aktiv gestalten zu können“, so Fuchs-Dreisbach.

Neben der finanziellen Unterstützung arbeitet die Landesregierung auch daran, kommunale Verfahren zu vereinfachen und bürokratische Belastungen zu reduzieren. Die geplante Kommunale Modernisierungsagenda soll dazu beitragen, mehr Eigenverantwortung und schnellere Entscheidungswege vor Ort zu ermöglichen.

Hintergrund:
Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt die Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der geplanten Anhebung des Verbundsatzes auf 23,5 Prozent wird die kommunale Finanzbasis dauerhaft gestärkt.