Inklusionsscheck NRW: 2.000 für Vereine und Projekte

02.02.2022

Seit 01. Februar können wieder Anträge auf einen Inklusionsscheck gestellt werden. Das NRW-Sozialministerium fördert Aktionen von Vereinen und Initiativen für Menschen mit und ohne Behinderungen mit einer Pauschale von 2.000 Euro.

Die Anträge sollten am besten so früh wie möglich gestellt werden! Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro für das Programm zur Verfügung. Auch wer zum Beispiel ein inklusives Straßenfest oder eine Veranstaltung im Sommer plant, sollte sich jetzt schon die Förderung sichern.

Der Inklusionsscheck NRW zielt auf lokale Maßnahmen für ein besseres Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Gefördert werden können zum Beispiel Feste, Schulungen, Ausstellungen und Publikationen aller Art. Ein wichtiges Ziel ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Daher wird auch die Anschaffung von mobilen Rampen oder der Einsatz von Gebärdendolmetschern finanziell unterstützt.

Die Antragstellung läuft online. Informationen zum Inklusionsscheck sowie ein Link zur Antragstellung unter: www.mags.nrw/inklusionsscheck

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