Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

20.07.2020

Die Sportinfrastruktur der Städte und Gemeinden in NRW wird jetzt zusätzlich unterstützt. Für 2020 werden rund 47 Millionen Euro und vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushaltes sowie des Bundeshaushaltes 2021 voraussichtlich rund 31 Millionen Euro für das Jahr 2021 in NRW zur Verfügung stehen.

Der Fördersatz beträgt 90 % (75% vom Bund, 15 % vom Land). Für das Programmjahr 2020 übernimmt das Land den städtischen Eigenanteil von 10% im Rahmen des Nordrhein-Westfalen Programm I.


Förderfähig sind
- innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;

- außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;

- im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;
- darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.“


Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen.
Für das Programmjahr 2021 sind die Anträge bis zum 15. Januar 2021 an die zuständige Bezirksregierung zu richten.

Weitere Infos gibt es unter: https://www.mhkbg.nrw/ministerin-scharrenbach-es-wird-sportlich-und-das-doppelter-hinsicht-sonderinvestitionsprogramm-zur

Tags