Klarstellung zum Thema Windenergie

08.11.2017

In den vergangenen Wochen ist es wiederholt zu missverständlichen und zum Teil auch widersprüchlichen Informationen in der Windkraftfrage gekommen, wofür nicht zuletzt auch verschiedenen Pressemitteilungen des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums verantwortlich sind. So wurde von der dpa am 26. Oktober die Information gegeben, dass Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP) ein „Entfesselungspaket“ zugunsten erneuerbarer Energien angekündigt habe, wobei Regelungen, die Investitionen in wettbewerbsfähige und umweltfreundliche Windkraftanlagen behinderten, abgeschafft werden sollten.
In diesem Zusammenhang stellt die heimische Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach (CDU) in einer Pressemitteilung klar:
„Gesellschaftlicher Konsens und unbestritten ist: Die Strategie der Energiewende ist für uns alle ein Muss, sie ist vernünftig und notwendig und in der Konsequenz auch richtig. Allerdings darf das nicht bedeuten, dass an verschiedenen Punkten der Energiepolitik der Zukunft keine Kritik geäußert werden darf. Wir in Wittgenstein definieren uns als ‚Naturparadies in Südwestfalen‘; das ist unser Gütesiegel und Paradiese zerstört man nicht, sondern bewahrt sie. Daher werde ich mich nach wie vor gegen die Verspargelung unserer Wälder mit Windkraftanlagen einsetzen.
Der Erschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Thema ‚Windenergieausbau in NRW‘ vom 5. September, dem die CDU und FDP geschlossen in der Plenardebatte vom 13. September zugestimmt haben, fordert die Landesregierung auf, für eine Novellierung des alten Windkrafterlasses zu sorgen. Die ersten Verbändeanhörungen haben stattgefunden und weitere folgen bis Januar 2018. Mitte Januar 2018 wird es eine Anhörung zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW geben. Ich werde als stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses an dieser Anhörung teilnehmen und zusammen mit meinen Kollegen auf die Wichtigkeit des Antrages zur Windenergie hinweisen.
Ich werde mich ganz konkret auf unseren Entschließungsantrag vom 5.September beziehen, in welchem es unter Punkt 2 heißt, dass die Landesregierung beauftragt wird, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalens so zu ändern, dass […] die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben wird. Dieser Passus ist für mich die Basis in der Windkraftfrage.
Des Weiteren vertrete ich die Auffassung, dass es bei der Abwägung aller Interessen zwingend erforderlich ist, dass das Schutzgut Mensch und dessen Gesundheit eine besondere Priorität erhält. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Frage des Abstands von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. Aufgrund veralteter Emissions-und Immissionsgrenzwerte werde ich schriftlich beim Ministerium für Wirtschaft und Energie beantragen, die gesundheitlichen Auswirkungen durch Windenergieanlagen erzeugten Infraschall sowie Vibrationen zu untersuchen.“