
Gesundheitspersonal kann weiterhin Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit kostenlos anmieten, wenn kein eigenes Auto zur Verfügung steht. Das Förderprogramm der NRW-Landesregierung wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.
Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte von Krankenhäusern, von Akutkliniken bis zu Psychiatrien und Dialysezentren. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Ebenso wie die Beschäftigte der offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes NRW. Sie halten seit Monaten mit ihrem Einsatz das Gesundheitssystem am Laufen, da kann das Förderprogramm eine echte Entlastung sein.
Die Mietfahrzeuge können zunächst bis zu einem Monat angemietet werden. Danach gibt es die Möglichkeit der Verlängerung bei weiterem Bedarf. Voraussetzung ist natürlich, dass Beschäftigte eine gültige Fahrerlaubnis haben, und für den Weg zu ihrem Arbeitsplatz in NRW kein eigenes oder dienstliches Fahrzeug nutzen können.
Weitere Information sowie das Formular und ein Merkblatt finden Sie unter: https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html
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