Landeskinderschutzgesetz einstimmig im Landtag verabschiedet

07.04.2022

Mit dem Kinderschutzgesetz schafft Nordrhein-Westfalen einen tragfähigen Sockel für einen starken Kinderschutz und untermauert seine Rolle als Pionier in Deutschland. Dieses Gesetz wird Signalwirkung haben und hoffentlich auch über unser Land hinaus Impulse geben, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch besser zu schützen.

Viele Praktikerinnen und Praktiker haben uns gespiegelt, dass sie sich mehr Austausch mit anderen Akteuren des Kinderschutzes vor Ort wünschen. Wir schreiben diese Netzwerke jetzt rechtlich fest, weil es wichtig ist, alle Erkenntnisse über ein Kind oder eine Familie zusammenzuführen, um das Ausmaß einer Gefährdung zu bewerten. Um im Ernstfall effektiv helfen zu können, brauchen die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe klare Verfahrensstandards, die wir ihnen mit dem Gesetz an die Hand geben. Ganz wichtig sind die Schutzkonzepte, die Einrichtungen selbst erarbeiten sollen und die sicherstellen werden, dass das Thema präsent ist.

Das Kinderschutzgesetz ist ein Fundament, auf das wir aufbauen können. Aber uns ist überdeutlich bewusst: Wir sind nicht am Ziel. Vermutlich werden wir es nie sein, wenn das Ziel ist, dass kein Kind mehr Misshandlung und Missbrauch erdulden muss. Deshalb haben wir in einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zum Gesetz eine Innovationsklausel eingefügt, um vor Ort innovative Konzepte im Kinderschutz erproben zu können.