Neustart miteinander Bis zu 5.000 für eingetragene Vereine

27.07.2021

Gute Nachrichten für unsere Vereine: Um nach den finanziellen und strukturellen Herausforderungen der vergangenen Monate wieder Planungssicherheit und Motivation zu geben, fördert das Land Nordrhein-Westfalen eingetragene Vereine mit bis zu 5.000 € bei der Ausrichtung einer öffentlich zugänglichen, Corona-konformen Veranstaltung. Egal ob Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung oder Sportfest! Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge können rückwirkend bis zum 01. Januar 2021 anerkannt werden. Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig.

Weitere Informationen, Musteranträge und den Link zum Onlineantrag gibt es hier: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander

Die Förderrichtlinie können unter dem folgenden Link nachgelesen werden: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19644&ver=8&val=19644&sg=0&menu=0&vd_back=N