Verlängerung der Soforthilfe für Sportvereine

31.08.2021

Die NRW-Landesregierung hat die Laufzeit des Programms „Soforthilfe Sport“ bis zum 31.12.2021 verlängert, um auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine zu unterstützen.

Die „Soforthilfe Sport“ können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen über das Förderportal des Landessportbundes online beantragen. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Bislang wurden aus dem 2020 gestarteten Programm gut 13 Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 858 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.