
In meiner Plenarrede habe ich daher betont, dass der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt eine zentrale Aufgabe bleibt. Die Landesregierung hat bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Unterstützungs- und die Beratungsangebote auszubauen. Denn die weiter ansteigenden Fallzahlen von Partnerschafts- und innerfamiliärer Gewalt in NRW sind alarmierend. Im Jahr 2024 wurde bei häuslicher Gewalt ein weiterer Anstieg der Fallzahlen um knapp 2 Prozent verzeichnet. Insbesondere wegen dieser Entwicklung wurde seit 2018 die Zahl der Frauenhausplätze in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich erhöht und seit 2023 konnten 75 neue landesgeförderte Schutzplätze geschaffen werden. Zudem wurde ein weiteres neuerrichtetes Frauenhaus in Gelsenkirchen in die Förderung aufgenommen. Die Förderpauschalen pro Schutzplatz wurden von 7000 auf 10 000 Euro erhöht, und 3 Millionen Euro wurden für Fachkräfte in den Frauenhäusern bereitgestellt, um mit den dort lebenden Kindern zu arbeiten. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz setzen wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir werden weiterhin alles tun, um den Betroffenen den Schutz und die Sicherheit zu bieten, die sie benötigen.
Empfehlen Sie uns!